Hier finden Sie für die im DAX und MDAX gelisteten Unternehmen einen Link auf deren im Internet veröffentlichte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG.

§ 161 AktG schreibt für die Erklärung zum Corporate Governance Kodex vor:

1) Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft erklären jährlich, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Gleiches gilt für Vorstand und Aufsichtsrat einer Gesellschaft, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt im Sinn des § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes ausgegeben hat und deren ausgegebene Aktien auf eigene Veranlassung über ein multilaterales Handelssystem im Sinn des § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 des Wertpapierhandelsgesetzes gehandelt werden.

2) Die Erklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen.

Sollte einer der Links zwischenzeitlich überholt sein, sind wir für einen entsprechenden Hinweis dankbar.

Unternehmen im DAX

Unternehmen im MDAX

* Die Regelung des § 161 AktG richtet sich nur an Emittenten mit Sitz in Deutschland. Für Unternehmen mit Sitz in anderen Ländern gibt es zumeist vergleichbare Verpflichtungen zur Abgabe einer Entsprechenserklärung.