KODEX. Der Deutsche Corporate Governance Kodex stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält in Form von Empfehlungen und Anregungen international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.

KOMMISSION. Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex formuliert diese Empfehlungen und Anregungen und überprüft jährlich, ob sie der Best Practice guter Unternehmensführung weiter entsprechen oder ob sie angepasst werden müssen.

KOMMISSION IM DIALOG. Da der Kodex Ausdruck einer Selbstverpflichtung der Wirtschaft zu guter Corporate Governance ist, findet die Überprüfung nicht nur innerhalb der Kommission statt, sondern im Dialog mit den Unternehmen und ihren Stakeholdern, der Politik und der Öffentlichkeit. Das öffentliche Konsultationsverfahren, persönliche Gespräche und andere Dialogformate sind dabei Foren, die diese Einbindung gewährleisten.