Mitteilung für die Presse

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ist am 8. Juni 2004 zu einer Plenarsitzung zusammengekommen. Nach einer eingehenden Diskussion beschloss die Kommission einstimmig, den Kodex zum gegenwärtigen Zeitpunkt vor dem Hintergrund der bevorstehenden gesetzlichen Änderungen in Deutschland sowie auf der EU-Ebene nicht anzupassen.


Schwerpunkte der Kommissionsberatungen

Die Kommission hat sich heute mit einer Vielzahl von Themen beschäftigt, darunter:

  • Stand der Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex,
  • Auswirkungen der Gesetzesentwürfe zum UMAG (Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts), Bilanzrechtsreformgesetz, Bilanzkontrollgesetz und anderer Vorhaben in Deutschland auf den Kodex,
  • Stand der Umsetzung des EU-Aktionsplans zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts in der Europäischen Union und die Auswirkungen auf die Corporate Governance in Deutschland,
  • Einzelfragen wie z.B. die Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats, insbesondere der Wechsel des Vorstandsvorsitzenden in den Aufsichtsratsvorsitz, oder Vergütungsfragen für Vorstand und Aufsichtsrat sowie Fragen zur Größe des Aufsichtsrats, zur Straffung der Hauptversammlung und zur Rechnungslegung.


Modernisierung des Gesellschaftsrechts auf gutem Weg

Die Kommission beobachtet die Diskussion und die Entwicklung der Gesetzgebung in Deutschland, in der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten sowie in den USA sehr intensiv. So hat die Bundesregierung eine Vielzahl von Gesetzen auf den Weg gebracht – unter anderem die Entwürfe zum UMAG, Bilanzrechtsreformgesetz oder Bilanzkontrollgesetz. In der Konsequenz wird Deutschland in den nächsten Monaten neue gesetzliche Rahmenbedingungen für Corporate Governance mit Verbesserungen bei Hauptversammlung, Anlegerschutz, Rechnungslegung und bei der Abschlussprüfung bekommen.

Auch auf der EU-Ebene ist im Zuge der Umsetzung des EU-Aktionsplans zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts in der Europäischen Union mit neuen Empfehlungen und Richtlinien zu rechnen, die dann ins nationale Recht der Mitgliedsländer umzusetzen sein werden. Diese Empfehlungen und Richtlinien gehen zum Teil sehr weit und haben bei den Themen Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder und Vergütung für Vorstand und Aufsichtsrat einen Detaillierungsgrad, der durchaus hinterfragt werden kann. Den nationalen Kodizes sollte ein ausreichender Spielraum verbleiben.


Keine Kodex-Anpassung zum jetzigen Zeitpunkt

Erst wenn die neuen gesetzlichen Vorschriften verabschiedet sind, können die Auswirkungen auf den Kodex zuverlässig abgeschätzt werden. Vor diesem Hintergrund ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, den Kodex vorerst unverändert zu belassen. Es wäre wenig zielführend, dem Ergebnis der laufenden Gesetzgebungsverfahren vorzugreifen.


Hohe Akzeptanz der Kodex-Empfehlungen

Das Berlin Center of Corporate Governance (BCCG) unter Leitung von Prof. Dr. Axel von Werder von der TU Berlin wertet zurzeit im Auftrag der Regierungskommission die Entsprechens-erklärungen nach § 161 AktG der Unternehmen aus dem DAX, M-DAX und S-DAX aus und hat in der Plenarsitzung erste Indikationen vorgestellt. Die endgültigen Ergebnisse der Studie werden anlässlich der 3. Konferenz Deutscher Corporate Governance Kodex am 23. und 24. Juni 2004 in Berlin präsentiert. Ein Executive Summary wird anschließend auf der Website der Regierungskommission eingesehen werden können.

Die Akzeptanz des Kodex ist insgesamt hoch. Schon heute befolgen laut BCCG die DAX-Unternehmen im Durchschnitt rund 95 % der insgesamt 72 Kodex-Empfehlungen, bei Unternehmen des M-DAX und des S-DAX sind es 85 % bzw. 83 % aller Empfehlungen. Bis zum Jahresende werden diese Zahlen weiter leicht steigen.

Dies ist ein ermutigendes Ergebnis, auch wenn sich die Kodex-Kommission bei einigen Empfehlungen eine deutlich höhere Umsetzungsquote wünscht. Dazu gehört vor allem die Empfehlung, die Vorstandsbezüge individualisiert offen zu legen.

Insgesamt gesehen hat Corporate Governance in Deutschland große Fortschritte gemacht und dazu hat der Kodex einen maßgeblichen Beitrag geleistet. Der Standort Deutschland ist gestärkt worden. Wer ordentlich mit dem Kodex umgeht, hat auch kein Übermaß an zusätzlicher Bürokratisierung, sondern im Gegenteil ein effizientes und transparentes Führungs- und Kontrollsystem in seinem Unternehmen.

Ansprechpartner:
Dr. Jürgen Claassen
Corporate Communications, Strategy, and Executive Affairs
ThyssenKrupp AG
Telefon: +49 (2 11) 8 24-36 00 1
Telefax: +49 (2 11) 8 24-36 00 5
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